top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovation Tec GmbH

Für die Anmietung von Gewerbeflächen

Bettwäscheservice

1. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag.

Eine Vermietung an Privatpersonen /Verbraucher erfolgt nicht. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Raum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die maximale Mietdauer beträgt 1 Jahr.

 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Mietfläche dem

Vertragspartner eine Alternative in einem Umkreis von max. 20 km anzubieten. Falls dies nicht möglich ist Schadensersatz zu leisten. Der Mieter weist seinen tatsächlich entstandenen Schaden nach. Die Höhe des Schadenersatzes ist maximal auf die Höhe und Dauer der vereinbarten Miete begrenzt.

 

4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Gewerbeflächen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

5. Der Mietzins ist als Vorauszahlung fällig. Der Vermieter muss erst nach vollständiger Bezahlung der Zahlungsverpflichtung (des Mieters) den Zugang zu den gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen.

 

6. Nicht rechtzeitig gezahlte Mietentgelte stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag dar. Der Mieter hat während Zeit, in dem er seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen ist, keinen Anspruch auf Leitungen durch den Vermieter. Davon unabhängig bleiben die Zahlungs-verpflichtungen des Mieters vollumfänglich erhalten.

 

7. Der Vermieter hat das Recht bei Zahlungsrückständen von mehr als 24 Stunden unmittelbar und ohne weitere Mahnung dem Mietvertrag fristlos zu kündigen. Nach erfolgter fristloser Kündigung muss der Mieter innerhalb von 30 Minuten die angemieteten Räumlichkeiten vollständig räumen. Davon unabhängig bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Mieters vollumfänglich erhalten.

 

8. Die ausgehändigten Schlüssel müssen bei Auszug unmittelbar und vollständig zurückgegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen wird auf Kosten des (ehemaligen) Mieters die komplette Schließanlage des Objektes ausgetauscht.

 

9. Der Mieter kann die Mietflächen zur Unterbringung von Mitarbeitern nutzen. Dabei darf in einem mit EZ benannten Raum max. ein Mitarbeiter und einen mit DZ gekennzeichneten Raum max. zwei Mitarbeiter untergebracht werden. Der Mieter informiert seine untergebrachten Mitarbeiter über die relevanten Inhalte der AGB, insbesondere Haushornung und Nutzungsbedingungen für das WLan. Ebenfalls kümmert er sich um alle mit der Beherbergung seiner Mitarbeiter verbundenen rechtlichen Aspekte. Besucher dürfen in der Unterkunft nicht übernachten.

 

10. Das in den Räumlichkeiten bereit gestellte WLan ist eine freiwillige Leistung des Vermieters und nicht im Mietzins für die Räumlichkeiten enthalten. Der Vermieter kann das WLan nach eigenem Ermessen jederzeit abstellen. Insbesondere bei Verstößen gegen die AGB, z.B. bei überfälligen Rechnungen oder Verstößen gegen die Hausordnung.

 

11. Sämtliche während des Mietzeitraumes entstandenen Schäden, sind durch den Mieter zu ersetzten bzw. zu erstatten. Schäden sind Beschädigungen am Gebäude und im Außenbereich sowie an der Ausstattung und Einrichtung. Schänden sind ebenfalls fehlende Einrichtungsgegenstände sowie fehlende Ausstattung.

 

12. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Verstöße gegen die Hausordnung können mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden. Die „Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines
Internetzugangs über WLAN“ ist Bestandteil des Mietvertrages. Verstöße gegen die Hausordnung können mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden.

 

13. Schlüsselübergaben und -rückgaben erfolgen über Schlüsseltresore.

 

14. In der Unterkunft besteht ein umfängliches Rauchverbot. Offenes Feuer ist im Gebäude und auf dem gesamten Gelände untersagt. Ausnahme: Grillplatz soweit vorhanden.

 

15. Haustiere sind nicht gestattet.

 

16. Stornierungen mit einer Vorlaufzeit von weniger als 8 Tagen müssen zu in voller Höhe des vereinbarten Mietpreises ersetzt werden. Bei einer Vorlaufzeit von 8 bis 14 Tagen fallen 75% Stornokosten an. Bei einer Vorlaufzeit von 14 bis 28 Tagen fallen 55 % Stornokosten an. Bei einer Vorlaufzeit von mehr als 28 Tagen fallen 35 % Stornokosten an.

 

17. Jeder Meiter verpflichtet sich Energie möglichst sparsam einzusetzten. Kipplüften ist strenstens untersagt

 

18. Sämtliche sicherheitsrelevante Vorschriften sind einzuhalten.

 

19. An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.

 

20. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Elmshorn.

bottom of page